anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
1. Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang beim Anbieter, es sei denn, es ist ein
anderer Beginn vereinbart.
2. Der Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung für unbestimmte Zeit. Die
Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen einen Monat zum Monatsende. Bei der
einmaligen Buchung von Bausteinen endet der Vertrag mit der vollständigen
Leistungserbringung durch den Anbieter.
3. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Vertragspartei ist im Falle eines
Widerspruchs des Kunden gemäß § 12 unter Beachtung der dort genannten Frist
möglich. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn
die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher
Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.
§ 7 Zahlungsverzug, Inkasso
1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die
Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen.
Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden
nicht von der Zahlungsverpflichtung.
2. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle